Volkssouveränität, ihre Realität und die vermeintliche Wählerbeschimpfung

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Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt…
… das Volk übe seine Staatsgewalt aus, in dem es Recht setze und vollziehe. Recht (im rechtswissenschaftlichen Sinne gemeint) sei daher nicht Voraussetzung und Grenze der Souveränität des Volkes, sondern Ausdruck und Folge seiner Souveränität und Medium, in dem die Souveränität sich entfalte. Das Volk sei daher im Prinzip noch nicht einmal gehindert – notfalls durch Neuschaffung der Verfassung –, Zwangsarbeit zu erlauben, Eigentum abzuschaffen oder die Unverletzlichkeit der Wohnung aufzuheben…
… Sollte sich der Souverän an bestimmte Werte aus moralischen, ethischen oder sonstigen Gründen gebunden fühlen (etwa an die Unantastbarkeit der Menschenwürde oder die freie Meinungsäußerung), so werde er sie berücksichtigen. Rechtlich verpflichtet aber sei er dazu nicht…
… Das Volk ist der oberste Träger der Macht und steht über den staatlichen Organen…
Quelle: Auszüge aus https://de.wikipedia.org/wiki/Volkssouver%C3%A4nit%C3%A4t
In Deutschland ist dieser Grundsatz in Artikel 20 des Grundgesetzes festgeschrieben: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“.
Diese Ausübung der Staatsgewalt ist nach Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes ist in drei getrennte Bereiche aufgeteilt: Legislative, Exekutive, Judikative.
Die Legislative kontrolliert vor allem die Exekutive (Regierung und Verwaltung). Ihre Werkzeuge: Konstruktives Misstrauensvotum, Untersuchungsausschüsse, Budgetrecht, Fragerechte.
Die Exekutive setzt Grenzen für die Legislative und wirkt an der Judikative mit. Ihre Werkzeuge: Gesetzesinitiativen, Exekutiv-Veto des Bundespräsidenten (Teil der Exekutive im weiteren Sinne), Richterernennung.
Die Judikative prüft das Handeln von Legislative und Exekutive. Ihre Werkzeuge: Verfassungskontrolle durch Verwaltungsgerichte, Richterliche Unabhängigkeit.
Die Medien können als „vierte Gewalt“ bei dieser Kontrolle betrachtet werden.
Drei wunde Punkte erscheinen mir besonders erwähnenswert:
- Da die Exekutive Grenzen für die Legislative setzt und an der Judikative mitwirkt, stärkt das in den drei getrennten Bereichen die Exekutive in besonderem Maße.
- Bei der Judikative: Zu Richterliche Unabhängigkeit s. z.B. https://www.strapp.de/ns_und_justiz
- Die Zusammensetzung der Legislative: Im 21. Deutschen Bundestag haben rund 81% der Abgeordneten einen Hochschulabschluss. Etwa 31% verfügen zusätzlich oder alternativ über eine abgeschlossene Berufsausbildung; rund 15% haben eine Berufsausbildung, aber keinen Hochschulabschluss. Quelle: ue-germany
Insgesamt waren nur 92 der 630 Abgeordneten nie an einer Hochschule oder Universität eingeschrieben. Das entspricht etwa 14,6%. Außerdem werden 97 promovierte und 11 habilitierte Abgeordnete ausgewiesen.
Das ist eine starke Diskrepanz zwischen Bundestagsabgeordneten (82 % Akademiker) und der Gesamtbevölkerung (18 % Akademiker).

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Die detaillierte Berufsstrukturanalyse des 20. Bundestags zeigt: Die CDU/CSU stellt mit 32 Rechtsanwälten/Notaren die größte Juristenfraktion, die FDP den höchsten prozentualen Anteil (18,5 %). Lehrer sind mit nur 26 Abgeordneten (3,5 %) marginal vertreten — ein starker Rückgang gegenüber 15 Prozent in der 15. Wahlperiode. Selbständige aus Handwerk, Handel und Gewerbe finden sich fast ausschließlich bei FDP (17,4 %), AfD (15,0 %) und CDU/CSU (8,1 %).
Die 15 Prozent „Quereinsteiger“ ohne Studium konzentrieren sich bei der AfD (34 %) und Die Linke (14 %), während die Grünen mit 1 Prozent fast keine Nicht-Akademiker aufweisen. Die häufigsten Ausbildungen sind kaufmännisch (28 %) und handwerklich (15 %).
Der Trend zur „reinen politischen Karriere“ hat die Zahl der ehemaligen Parteimitarbeiter von 20 (12. WP) auf 120 (20. WP) versechsfacht — besonders ausgeprägt bei den Grünen (36,4 %) und der Linken (61,5 %)
Im 21. Deutschen Bundestag sind vor allem folgende Berufsbereiche stark vertreten:
| Berufsgruppe bzw. Bereich | Anzahl | Anteil |
| Unternehmensorganisation, Recht und Verwaltung | 459 | 72,9% |
| Gesundheits-, Lehr-, Sozial- und Erziehungsberufe | 45 | 7,1% |
| Sprache, Literatur, Gesellschaft, Wirtschaft, Medien und Kultur | 44 | 7,0% |
| Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung | 20 | 3,2% |
| Kaufmännische Dienstleistungen, Vertrieb und Tourismus | 16 | 2,5% |
| Sonstige Berufe, z. B. Studierende, Auszubildende und Rentner | 15 | 2,4% |
(amtliche Einteilung der Bundeswahlleitung)
Zurück zu der Stochastik nach der Gauß-Verteilung und deren Beeinflussung.
Die Mechanismen der Beeinflussung sind bekannt:
- Medien- und Agenda-Setting: Massenmedien bestimmen, welche Themen öffentlich diskutiert werden und wie wichtig sie erscheinen.
- Framing: Die sprachliche Einbettung von Themen lenkt die Wahrnehmung der Wähler in eine bestimmte Richtung.
- Microtargeting: Datenbasierte, maßgeschneiderte Werbung in sozialen Netzwerken spricht gezielt Ängste oder Wünsche einzelner Wählergruppen an.
- Populismus: Komplexe gesellschaftliche Probleme werden vereinfacht, um Emotionen wie Angst oder Protest zu nutzen.
Das sind dabei mögliche Auswirkungen auf die Volkssouveränität:
- Verzerrung des Volkswillens: Wenn Entscheidungen auf falschen Fakten basieren, entspricht das Wahlergebnis nicht den realen Interessen der Bürger.
- Vertrauensverlust: Gefühle der Manipulation schwächen das Vertrauen in demokratische Institutionen und gewählte Abgeordnete.
- Asymmetrie: Akteure mit hohem Budget oder algorithmischer Macht haben unfairen Einfluss auf den politischen Diskurs.
Warum der Bildungsstand das Systemverständnis prägt
Kognitive Demokratiekompetenz: Das Verständnis, dass Volkssouveränität in der parlamentarischen Demokratie indirekt (durch Wahlen und Abgeordnete) ausgeübt wird und an das Rechtsstaatsprinzip gekoppelt ist, erfordert Abstraktionsvermögen.
Medien- und Urteilskompetenz: In digitalen Räumen wird die parlamentarische Demokratie oft gezielt attackiert. Menschen mit höherer Bildung nutzen statistisch gesehen diversifiziertere Informationsquellen und erkennen Desinformation schneller.
Erlebte Selbstwirksamkeit: Schulen mit gymnasialer Oberstufe bieten häufiger ausgeprägte Strukturen für echte Mitbestimmung (z. B. Schülerparlamente). Wer früh erlebt, dass die eigene Stimme zählt, überträgt dieses Vertrauen später auf die Volkssouveränität im Gesamtstaat.
Erklärt das den Teil des Wahlvolks, der Faschisten wählt?
Entschuldigt das den Teil des Wahlvolks, der Faschisten wählt?
Dazu einige Auszüge aus aktuellen Beiträgen (09/2026):
- Betuliche Freisprüche der AfD-Wähler sind moralische Kapitulation
- Dass die Hälfte der Wähler Sachsen-Anhalts geschichtsvergessen, verblendet durch Dauerhetze im Netz, moralisch stumpf gegenüber rechtspopulistischer Schädigung anderer Länder und russischen Kriegsverbrechen Putin-Parteien nachläuft, ist eine nationale Schande. Wer diese Kritik als „Wählerbeschimpfung“ delegitimiert und zur falschen Strategie erklärt, hat oft selbst inhaltliche Schnittmengen mit der AfD
- Autoritäre Parteien werden nicht nur von armen „Abgehängten“, sondern auch aus unmoralischem Antrieb gewählt: Egoismus, Gewaltaffinität, Opportunismus, Zerstörungswut. Und aus selbstbewusst auftrumpfender Dummheit, der Hybris von unten.
- Wer im vollen Bewusstsein eine faschistische Partei wählt, ist ein Faschist, und nicht bloß ein unglücklicher Dödel, der nicht weiß, was er tut.
- Theodor W. Adorno hat in einer Ära ohne solche Empfindsamkeiten, Jahrzehnte nach den „Studien über den autoritären Charakter“ in der 60er-Jahre-Bundesrepublik davon gesprochen, dass das Individuum, das den Autoritären nachläuft, „ähnlich wie in einer bestimmten Form der Geisteskrankheit, nämlich in der Paranoia“ gefangen ist und in einen Zustand gerät, in dem die „Aggression kein Ende“ nähme.
Quelle: https://taz.de/Wahlverhalten-in-Sachsen-Anhalt/!6211363/
- »Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie«.
- »Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd«.
Quelle: Wolf Biermann in https://www.zeit.de/kultur/2024-08/wolf-biermann-ostdeutschland-sahra-wagenknecht-afd-interview
- Rechtsaußen-Akteur*innen machen seit Wochen Alarm mit dem Totschlagargument der “Wählerbeschimpfung”. Angeblich würde so jede*r fünfte Wähler*in als “Nazi” beschimpft werden. Klar zu benennen, dass Menschen eine rechtsextreme Partei wählen, hat nichts mit “Wählerbeschimpfung” zu tun. Das Gegenteil ist der Fall: Menschen, die zur Wahl gehen, nutzen ihre Stimme bewusst. Sie entscheiden sich mit Absicht, eine Partei oder eine*n Kandidat*in zu wählen.
- Wer jetzt von einer Beleidigung von Wähler*innen spricht, weil diese bewusste Entscheidung für Rechtsaußen explizit benannt wird, entmündigt die Wähler*innen der Rechtsextremen – so als wäre ihre Wahlentscheidung nichts Bewusstes. Wer Rechtsextreme wählt, muss sich fragen lassen, ob er nichts aus der Geschichte gelernt hat.
Der Wähler kann wählen, was und wen er will. Er steht damit aber nicht unter Naturschutz.
